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Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie eine Willensbekundung erstellen,
das heißt, sie können eine medizinische Behandlung im Vorhinein
ablehnen. Diese Erklärung wird dann (in der Zukunft) wirksam, sollten
Sie zum Zeitpunkt der (möglichen) Behandlung nicht mehr fähig sein,
ihren Willen zu äußern.
Aus der Patientenverfügung soll hervorgehen, welche medizinischen
Behandlungen abgelehnt werden.
Das seit 1.6.2006 bestehende Bundesgesetz für Patientenverfügungen
unterscheidet eine "beachtliche" von einer "verbindlichen"
Patientenverfügung, wobei an letztere ganz bestimmte Form -
Voraussetzungen geknüpft sind.
Dabei stellt die "beachtliche" Patientenverfügung" eine bloße
Orientierungshilfe für die Ermittlung des Patientenwillens dar, während
die "verbindliche" Patientenverfügung sowohl Arzt und Pflegepersonal als
auch Angehörige an den darin festgesetzten Willen des Patienten
tatsächlich bindet.
Eine schon eingerichtete Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen
werden.
Solange man selbst seinen Willen unbeeinträchtigt äußern kann, bindet
eine schriftliche Patientenverfügung nicht.
Rechtlich gültige Patientenverfügungen können in unserer Praxis
hinterlegt werden.
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