geänderte Öffnnungszeiten für 
31.03. und 01.04.2026

Vormittags von 08:00 - 12:00Uhr
Nachmittags keine Ordination

geschlossene Ordination
02.04. - 10.04.2026

 
   
 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie eine Willensbekundung erstellen, das heißt, sie können eine medizinische Behandlung im Vorhinein ablehnen. Diese Erklärung wird dann (in der Zukunft) wirksam, sollten Sie zum Zeitpunkt der (möglichen) Behandlung nicht mehr fähig sein, ihren Willen zu äußern. 

Aus der Patientenverfügung soll hervorgehen, welche medizinischen Behandlungen abgelehnt werden. 

Eine schon eingerichtete Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Solange man selbst seinen Willen unbeeinträchtigt äußern kann, bindet eine schriftliche Patientenverfügung nicht.

Rechtlich gültige Patientenverfügungen können in unserer Praxis hinterlegt werden.

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