geschlossene Ordination
Freitag, 10.07.2026
geänderte Öffnungszeiten 13.07. - 17.07.2026
Mo 08 - 12Uhr, 16 - 17:45Uhr
Di & Mi 08 - 12Uhr, keine Nachmittagsordination
Fr 08 - 12Uhr
Mit einer Patientenverfügung können Sie eine Willensbekundung erstellen, das heißt, sie können eine medizinische Behandlung im Vorhinein ablehnen. Diese Erklärung wird dann (in der Zukunft) wirksam, sollten Sie zum Zeitpunkt der (möglichen) Behandlung nicht mehr fähig sein, ihren Willen zu äußern.
Aus der Patientenverfügung soll hervorgehen, welche medizinischen Behandlungen abgelehnt werden.
Eine schon eingerichtete Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Solange man selbst seinen Willen unbeeinträchtigt äußern kann, bindet eine schriftliche Patientenverfügung nicht.
Rechtlich gültige Patientenverfügungen können in unserer Praxis hinterlegt werden.