Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie eine Willensbekundung erstellen, das heißt, sie können eine medizinische Behandlung im Vorhinein ablehnen. Diese Erklärung wird dann (in der Zukunft) wirksam, sollten Sie zum Zeitpunkt der (möglichen) Behandlung nicht mehr fähig sein, ihren Willen zu äußern.

Aus der Patientenverfügung soll hervorgehen, welche medizinischen Behandlungen abgelehnt werden.

Das seit 1.6.2006 bestehende Bundesgesetz für Patientenverfügungen unterscheidet eine "beachtliche" von einer "verbindlichen" Patientenverfügung, wobei an letztere ganz bestimmte Form - Voraussetzungen geknüpft sind.

Dabei stellt die "beachtliche" Patientenverfügung" eine bloße Orientierungshilfe für die Ermittlung des Patientenwillens dar, während die "verbindliche" Patientenverfügung sowohl Arzt und Pflegepersonal als auch Angehörige an den darin festgesetzten Willen des Patienten tatsächlich bindet.


Eine schon eingerichtete Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden.

Solange man selbst seinen Willen unbeeinträchtigt äußern kann, bindet eine schriftliche Patientenverfügung nicht.

Rechtlich gültige Patientenverfügungen können in unserer Praxis hinterlegt werden.

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